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Gerichtskosten-Außenstände sollen reduziert werden
Im Land Hessen belaufen sich die ausstehenden Gerichtskosten auf einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich. Wie das hessische Justizministerium angab, lagen in den Jahren zwischen 2006 und 2008 durchschnittlich rund 14,7 Millionen Gerichtskosten offen. Das neue „Hessische Justizkostengesetz“ erlaubt nun die Zusammenarbeit mit privaten Inkassounternehmen, deren Forderungsmanagement die offenen Beträge deutlich reduzieren soll. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen zeigt sich erfreut über die Gesetzesänderung und verweist auf die Wichtigkeit der Inkassodienstleister für Wirtschaft und Allgemeinheit.
Inkassounternehmen als Verwaltungshelfer
Maßnahmen wie die Vollstreckung dürfen auch weiterhin nur von staatlichen Gerichtsvollziehern durchgeführt werden. Allerdings erhalten Inkassodienstleister eine wichtige Aufgabe im Verwaltungsakt. So werden beispielsweise die Erfolgsaussichten für Forderungen bewertet, Datenabgleich organisiert oder auch die schriftliche und telefonische Kommunikation mit den Schuldnern an Dienstleister wie uns übertragen. Insgesamt sollen beide Parteien voneinander profitieren. Dass die Weichen dabei von Beginn an auf Erfolg gestellt sind, zeigt das Beispiel Wiesbaden. Die Landeshauptstadt konnte in Zusammenarbeit mit Inkassodienstleistern die monatlichen Außenstände von rund 50 Millionen Euro auf unter 40 Millionen Euro senken.
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