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Reform des Insolvenzverfahrens tritt ab Juli 2014 in Kraft
Vor kurzem hat der Bundestag eine neue Regelung für das Privatinsolvenzverfahren verabschiedet. Demnach soll die Dauer der Privatinsolvenz von 6 Jahren um die Hälfte, auf 3 Jahre, verkürzt werden. Ein schnelles Handeln im Forderungsmanagement wird also gefragt sein.
Nicht alle Schuldner automatisch von der Verkürzung betroffen
Die Reform sieht vor, dass die Dauer dann auf 3 Jahre verkürzt wird, wenn der Schuldner innerhalb der ersten 36 Monate 35% der Forderungen begleichen konnte. Ist dies der Fall, greift die vorzeitige Restschuldbefreiung. Vor allem gut verdienende Schuldner befinden sich hierbei im Vorteil, während die weniger gut verdienenden in aller Regel wohl Schwierigkeiten haben werden, die 35% der Forderungen im vorgegebenen Zeitrahmen abzugelten.
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