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Newsletter 07/06Basiszinssatz erhöhtSeit dem 1. Juli 2006 beträgt der Basiszinssatz statt bisher 1,37 Prozent nun 1,95 Prozent. Für Privatpersonen ergibt sich daraus ein Verzugszinssatz gem. § 288 BGB von 6,95 und für Geschäftsleute von 9,95 Prozent. Mehr Infos dazu finden Sie unter http://www.basiszinssatz.de Niedrigere Pfändungsfreigrenzen im Ausland? Auch wenn es eigentlich eine gute Idee ist: aber als Gläubiger können Sie nicht beantragen, die Pfändungsfreigrenze für einen im Ausland lebenden Schuldner mit der Begründung herabzusetzen, die Lebenshaltungskosten beliefen sich dort auf nur 2/3 der deutschen Lebenshaltungskosten. Denn dafür fehlt leider die gesetzliche Grundlage (LG Heilbronn, Beschluss vom 12.01.2006 - T 9/06 - Rpfleger 6/2006, 330). Zurück |
