Rückführung von Wirtschaftsgütern / SachfahndungEine sogenannte »Rückführung von Wirtschaftsgütern« ist immer dann notwendig, wenn z.B. Leasingverträge unplanmäßig beendet, Ratenzahlungsvereinbarungen nicht eingehalten oder mobile Wirtschaftsgüter zum Laufzeitende nicht zurückgegeben bzw. nicht abgelöst werden.
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Zu unseren zufriedenen Kunden zählen Banken, Versicherungen, Leasing-Gesellschaften, Autovermietungen und Wirtschaftsunternehmen aller Art.
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